Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf hat am 17. Juni beschlossen, dass ein "Individual-Beschwerderecht für Kinder" eingeführt werden soll. Das bedeutet, dass sich Kinder, denen Unrecht getan wird und denen ihr eigener Staat nicht hilft, bei den Vereinten Nationen beschweren können.
Die Kindernothilfe freut sich sehr darüber, denn sie hatte vor zehn Jahren vorgeschlagen, ein solches Beschwerdeverfahren für Kinder einzuführen. In diesen zehn Jahren hat sie mit anderen Organisationen und Hilfswerken und mit vielen Politikern gesprochen, um sie für diese Idee zu gewinnen.
Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu klagen, wenn ihre Rechte massiv verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt. Das gilt zum Beispiel für Kindersoldaten oder Kinderarbeiter, die unter unzumutbaren Bedingungen schuften müssen.
Kindernothilfe-Kinderrechtsexpertin Barbara Dünnweller meint: „Bis es das Beschwerdeverahren wirklich gibt, wird es noch einige Zeit dauern. Entscheidend aber ist, dass wir nun auf dem Weg sind." Deutschland möchte sich nach Informationen aus dem Bundesfamilienministerium aktiv an diesem Prozess beteiligen.