(Duisburg, 17. Juni 2011) Der UN-Menschenrechtsrat hat heute einstimmig dem Entwurf für einen neuen Vertrag für Kinder zugestimmt. Bisher konnten sich Kinder auf internationaler Ebene nicht beschweren, wenn ihre Rechte verletzt wurden - jetzt dürfen sie es.
„Das ist ein großer Tag für Kinder und ihre Rechte", sagte Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Direktor der Kindernothilfe. „Wir setzen uns seit mehr als zehn Jahren dafür ein, dass auch Kindern auf internationaler Ebene Anklage erheben können."
Jetzt haben Kinder die Chance, sich ganz oben zu beschweren!
Wenn Kinder in ihrem eigenen Land kein Recht bekommen oder wenn Gerichtsverfahren unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden, hatten sie bisher keine Chance, einen anderen Weg einzuschlagen. „Wir hoffen, dass der neue Vertrag von der UN-Generalversammlung im Dezember verabschiedet wird und dass die Länder ihn schnell umsetzen, damit Kinder und ihre Vertreter bald von der Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen können." Bei schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen, und wenn es immer wieder die gleichen Verletzungen gibt, kann außerdem ein UN-Gremium direkt Untersuchungen in dem Land anstellen.
Die Kindernothilfe freut sich über den neuen Vertrag
Allerdings findet sie, dass die Bestimmungen noch stärker auf Kinder hätte zugeschnitten werden können. So können Kinder z. B. nur Geschriebenes einreichen. „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass auch Zeichnungen oder Tonband-/Videoaufnahmen vorgelegt werden können", sagte Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe, die die Entstehung des Vertrags eng begleitet hat.
„Auch fehlt die ‚Kollektivbeschwerde' im neuen Vertrag. Kollektivbeschwerde bedeutet: Die Kindernothilfe und ihre Auslandspartner hätten sich bei mehreren ähnlichen, schweren Kinderrechtsverletzungen direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden können, ohne die betroffenen Kinder einzeln zu benennen und ohne erst Anklage im Heimatland der Kinder einzureichen."
Abstimmung im Dezember 2011
Dann wird der neue Vertrag wird der UN-Generalversammlung vorgelegt. Erst wenn diese Versammlung ihn akzeptiert, können die einzelnen Länder ihn ebenfalls anerkennen. Mit der 10. Anerkennung tritt der Vertrag dann in Kraft. Deutschland hat die Forderung nach einem solchen Vertrag in den Menschenrechtsrat eingebracht und wird hoffentlich zu den ersten Staaten gehören, die ihn anerkennen.